Impressum

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I AM UNARTIG
Kim Stoffer
Rheinstraße 5
67593 Bermersheim

01525 / 8192946

Kontakt@iamunartig.de

Geprüfte Hundetrainerin durch die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes – Gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten

Kreisverwaltung Alzey-Worms
70 Veterinäramt
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
https://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/buerger/aemter/veterinaeramt.php

Redaktionell verantwortlich

Kim Stoffer

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule I AM UNARTIG

§ 2 Hundetraining
Das Training wird in Form von Einzel- und Gruppenstunden à 60 Minuten angeboten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ein Trainingserfolg wird von der Hundeschule nicht versprochen und hängt vor allem von den Möglichkeiten des Hundes und der Mitarbeit des Kunden ab. Die Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kunden und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hundes (insb. Rasse, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen). Einzeltraining erfolgt, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart, an einer zwischen der Hundeschule und dem Kunden abgestimmten Örtlichkeit. Für Gruppenstunden/Angebote wird der Trainingsort rechtzeitig festgelegt und dem Kunden mitgeteilt. Der Anwendung von Schleppleinen, sofern nach Einschätzung der Hundeschule als Absicherung erforderlich, stimmt der Kunde zu.

§ 3 Social Walks/Spielgruppe/Sozialkontaktgruppe
Bei Läufigkeit einer Hündin ist keine Teilnahme an Gruppenveranstaltungen möglich. Sollte der Kunde die Läufigkeit der Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen (wie z. B. ein ungewollter Deckakt) seitens der Hundeschule gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung übernommen und stellt der Kunde die Hundeschule von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Dem Kunden sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Hunde unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden.

§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass der Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Nachweis in Form einer aktuellen Versicherungsbescheinigung/Police vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass der Hund mindestens eine bestehende Grundimmunisierung gegen Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweist. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass vorzulegen. Der Kunde sichert außerdem zu, dass noch fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischungen auch während des Vertragsverhältnisses termingerecht durchgeführt werden und dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie regelmäßig präventiv gegen äußerliche Parasiten – insbesondere Zecken und Flöhe – und innerliche Parasiten – wie Würmer – geschützt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor dem Training/der Veranstaltung oder vor der jeweiligen Kurzzeitbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder akute Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren. Insbesondere bereits geschehene Beißvorfälle sind uneingeschränkt mitzuteilen. Die Hundeschule behält sich vor, Maulkorbzwang während der Einheiten zu erteilen.

Für alle Trainingsstunden und einmaligen Termine/Veranstaltungen gilt Leinenpflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule wird kein Hund abgeleint oder mit anderen zusammengeführt. Der Kunde hat sich an die Anweisungen des Trainers/Mitarbeiters zu halten. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Kunden zu entfernen.
Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber zu informieren. Nach vorheriger Absprache kann sie am Training oder auch anderen einmaligen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 5 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Leistungen und/oder Veranstaltungen jeglicher Art der Hundeschule durch Kunden oder Dritter sind nicht gestattet.

§ 6 Terminabsage/Kündigung/Entgeltminderung
Die Anmeldung zu einer Einzelstunde, einem Gruppentraining sowie zu Einzelveranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Die Gültigkeit der Pauschalpakete (z.B. 5er und 10er Karten) beschränkt sich im Fall von 5er-Karten auf 6 Monate und im Falle von 10er-Karten auf 9 Monate auf Kauf.
Eine Absage oder Verlegung eines Einzel- oder Gruppentermins muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder zu spät, wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
Abgesagte Termine geschlossener Kurse können in der Regel nicht verlegt/nachgeholt werden und entfallen bei Absage ersatzlos. Für geschlossene Gruppenkurse sowie Einzelveranstaltungen und Veranstaltungen, die als Pauschalpaket angeboten werden, wird der Ausschluss zum Recht der ordentlichen Kündigung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Bei Nichtteilnahme des Hundes an den Terminen gleich aus welchem Grund – insbesondere Urlaub des Kunden, Krankheit des Kunden oder des Hundes – erfolgt keine Rückerstattung.
Ausnahme ist die Nichtteilnahme einer läufigen Hündin für 2 Wochen oder länger. In diesem Fall ist der Kunde in dem Monat, der auf die Läufigkeit folgt, berechtigt, die Trainingspauschale/vereinbarte Gebühr einmalig um 30% zu kürzen.

Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben zum Hund gemacht hat, insbesondere solche, die die Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuender und/oder anzuleitender Hunde oder gar Mitarbeiter/Kunden gefährdet, kann die Hundeschule den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen sowie pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen.

§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Hundeschule sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Hundeschule darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die der Hund während der Obhut in der Hundeschule verursacht, frei.

Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Datenspeicherung/Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Hundeschule. Dem Kunden ist bekannt, dass die Hundeschule während des Trainings/der Betreuung Film- und Fotoaufnahmen seines Hundes anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.

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