Impressum

I AM UNARTIG
Kim Stoffer
Rheinstraße 5
67593 Bermersheim

01525 / 8192946

Kontakt@iamunartig.de

Geprüfte Hundetrainerin durch die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes – Gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten

Kreisverwaltung Alzey-Worms
70 Veterinäramt
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
https://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/buerger/aemter/veterinaeramt.php

Redaktionell verantwortlich

Kim Stoffer

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule I AM UNARTIG

§ 2 Hundetraining
Das Training wird in Form von Einzel- und Gruppenstunden à 60 Minuten angeboten, sofern
nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ein Trainingserfolg wird von der Hundeschule nicht
versprochen und hängt vor allem von den Möglichkeiten des Hundes und der Mitarbeit des
Kunden ab. Die Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kunden und den
körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hundes (insb. Rasse, Alter,
Geschlecht und körperliche Voraussetzungen). Einzeltraining erfolgt, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart, an einer zwischen der Hundeschule und dem Kunden
abgestimmten Örtlichkeit. Für Gruppenstunden/Angebote wird der Trainingsort rechtzeitig
festgelegt und dem Kunden mitgeteilt. Der Anwendung von Schleppleinen, sofern nach
Einschätzung der Hundeschule als Absicherung erforderlich, stimmt der Kunde zu.

§ 3 Social Walks/Spielgruppe/Sozialkontaktgruppe
Bei Läufigkeit einer Hündin ist keine Teilnahme an Gruppenveranstaltungen möglich. Sollte der
Kunde die Läufigkeit der Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen
(wie z. B. ein ungewollter Deckakt) seitens der Hundeschule gegenüber dem verschweigenden
Kunden keine Haftung übernommen und stellt der Kunde die Hundeschule von hieraus
resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Dem Kunden sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst und er ist damit einverstanden,
dass die Hunde unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden.

§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass der Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet einen
entsprechenden Nachweis in Form einer aktuellen Versicherungsbescheinigung/Police
vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass der Hund mindestens eine bestehende Grundimmunisierung gegen
Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweist. Auf
Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass vorzulegen. Der Kunde sichert
außerdem zu, dass noch fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischungen auch während
des Vertragsverhältnisses termingerecht durchgeführt werden und dass der Hund frei von
ansteckenden Krankheiten ist sowie regelmäßig präventiv gegen äußerliche Parasiten –
insbesondere Zecken und Flöhe – und innerliche Parasiten – wie Würmer – geschützt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor dem Training/der Veranstaltung oder vor der
jeweiligen Kurzzeitbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder akute
Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des
teilnehmenden Hundes zu informieren. Insbesondere bereits geschehene Beißvorfälle sind
uneingeschränkt mitzuteilen. Die Hundeschule behält sich vor, Maulkorbzwang während der
Einheiten zu erteilen.

Für alle Trainingsstunden und einmaligen Termine/Veranstaltungen gilt Leinenpflicht. Ohne
ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule wird kein Hund abgeleint oder mit anderen
zusammengeführt. Der Kunde hat sich an die Anweisungen des Trainers/Mitarbeiters zu
halten. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Kunden zu entfernen.
Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber zu informieren. Nach vorheriger
Absprache kann sie am Training oder auch anderen einmaligen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 5 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Leistungen und/oder
Veranstaltungen jeglicher Art der Hundeschule durch Kunden oder Dritter sind nicht gestattet.

§ 6 Terminabsage/Kündigung/Entgeltminderung
Die Anmeldung zu einer Einzelstunde, einem Gruppentraining sowie zu Einzelveranstaltungen
verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Die Gültigkeit der Pauschalpakete (z.B. 5er und 10er
Karten) beschränkt sich im Fall von 5er-Karten auf 6 Monate und im Falle von 10er-Karten auf
9 Monate auf Kauf.
Eine Absage oder Verlegung eines Einzel- oder Gruppentermins muss mindestens 48 Stunden
vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder zu spät, wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
Abgesagte Termine geschlossener Kurse können in der Regel nicht verlegt/nachgeholt werden
und entfallen bei Absage ersatzlos. Für geschlossene Gruppenkurse sowie
Einzelveranstaltungen und Veranstaltungen, die als Pauschalpaket angeboten werden, wird
der Ausschluss zum Recht der ordentlichen Kündigung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben
die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Bei Nichtteilnahme des Hundes an den Terminen gleich aus welchem Grund – insbesondere
Urlaub des Kunden, Krankheit des Kunden oder des Hundes – erfolgt keine Rückerstattung.
Ausnahme ist die Nichtteilnahme einer läufigen Hündin für 2 Wochen oder länger. In diesem
Fall ist der Kunde in dem Monat, der auf die Läufigkeit folgt, berechtigt, die
Trainingspauschale/vereinbarte Gebühr einmalig um 30% zu kürzen.

Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben zum Hund gemacht hat, insbesondere
solche, die die Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuender und/oder anzuleitender
Hunde oder gar Mitarbeiter/Kunden gefährdet, kann die Hundeschule den jeweiligen Vertrag
fristlos kündigen sowie pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis
zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen.

§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Hundeschule sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt
die Hundeschule darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen
Schäden, die der Hund während der Obhut in der Hundeschule verursacht, frei.

Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche
wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Datenspeicherung/Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten durch die Hundeschule. Dem Kunden ist bekannt, dass die
Hundeschule während des Trainings/der Betreuung Film- und Fotoaufnahmen seines Hundes
anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.


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Tritt mit mir in Kontakt

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Kim Stoffer

Geschäftszeiten

Mo – Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 – 18:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kurse nach Ankündigung und auf Anfrage

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